Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:
Die hier beschriebenen Bedingungen gelten für Angebote und Lager von Jungwacht Blauring St. Clara. Für Angebote anderer Jungwacht Blauring und Jubla-Scharen bestehen eigene Bedingungen.
An/Abmeldung:
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung (per Email oder per Post) gilt die Anmeldung als definitiv und der Mitglieder- oder Lagerbeitrag wird fällig. Bei Minderjährigen setzten wir das Einverständnis der Eltern voraus.
Bei Lagerabmeldungen, die nicht krankheitsbedingt erfolgen, gelten folgende Bedingungen:
– bis 1 Woche vor Anmeldeschluss: kostenlos
– bis 2 Wochen vor Lagerbeginn: 75% des Lagerbeitrags wird zurückerstattet
– später: 25% des Lagerbeitrags werden zurückerstattet
Frühzeitige Heimreise:
Muss ein Lager aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen frühzeitig verlassen werden, sind die Eltern für den Heimtransport ihres Kindes verantwortlich. Die Eltern stellen sicher, dass für den Fall ihrer eigenen Abwesenheit eine Kontaktperson zur Verfügung steht, welche das Kind in diesem Fall aufnehmen kann.
Kosten:
Der Betrag sowie die Fälligkeit werden in der Anmeldebestätigung angegeben, die Zahlung hat jedoch bis spätestens 3 Wochen vor Lagerbeginn zu erfolgen. Im Grundpreis ist, sofern nicht anders angegeben, die Reise inbegriffen. Zudem sind durch den Lagerbeitrag sämtliche Übernachtungs- Ausflugs- und Verpflegungskosten abgedeckt.
Rabatte:
Für alle Geschwister, welche innerhalb desselben Lagers an einem unserer Jubla-Lager teilnehmen, gewähren wir Rabatte. Diese werden beim jeweiligen Lager angegeben.
Subventionen:
Niemand soll aus Kostengründen auf eine Teilnahme verzichten müssen! Durch die Partnerschaft von Jubla Schweiz und Caritas Schweiz erhalten Kinder und Jugendliche, die im Besitz der KulturLegi sind, bei allen Jungwacht Blauring-Scharen, Regional- und Kantonalverbänden sowie bei der Jubla Schweiz 70% Rabatt. Weitere Infos dazu finden sie unter folgendem Link
Unfallversicherung:
Die Versicherung der Teilnehmenden ist Sache der Eltern. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Kind unfallversichert ist.
Medikamente:
Im Falle einer Krankheit ist das Leitungsteam berechtigt, einem Kind falls nötig rezeptfreie Medikamente zu verabreichen (z. B: Halswehtabletten, Kühlgel, Schmerzmittel). Sofern die Eltern damit nicht einverstanden sind, muss dies bei der Anmeldung vermerkt sein.
Diebstahl:
Für gestohlenes Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmenden haben aber die Möglichkeit Geld und Wertsachen bei der Lagerleitung zu deponieren.
Durchführung:
Unsere Lager werden grundsätzlich erst ab einer Minimalzahl von 12 Teilnehmenden durchgeführt. Bei einer Absage vergüten wir Ihnen selbstverständlich den vollen Lagerbeitrag.
Fotos:
Im Lager aufgenommene Bilder können in der Fotogalerie unserer Website, im Lagerblog bzw. für Werbezwecke eingesetzt werden. Sofern die Eltern damit nicht einverstanden sind, muss dies bei der Anmeldung vermerkt sein.
Gönnerschaften
Mit einer Gönnerschaft unterstützen Sie die Jubla St. Clara ideell und finanziell. Gönner:innen sind Freund:innen der Jubla St. Clara, die mit einem jährlichen Beitrag unsere Arbeit unterstützen. Die Gönnerschaft begründet keine Mitgliedschaft im Sinne der Statuten und ist mit keinen Rechten oder Pflichten verbunden. Gönner:innen erhalten auf Wunsch eine Spendenbestätigung (ab CHF 100.–).
Gönner:innen können ihre Unterstützung jederzeit formlos per E-Mail widerrufen. Mit dem Widerruf endet auch das Recht, von Jubla St. Clara als Gönner:in geführt oder kommuniziert zu werden. Bereits bezahlte Beträge gelten als Spende und werden nicht zurückerstattet.
Datenschutz:
Personenbezogene Daten, die bei der Lageranmeldung oder der Anmeldung als Mitglied angegeben werden, benötigen wir für die Administration unserer Bestandesliste, der Vereinsverwaltung und der Lager (Informationen an die Eltern, Anmeldebestätigung) sowie als Notfallinformation des Kindes während des Lagers. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Mitglieder des Leitungsteams erhalten die Notfallangaben der Kinder für die Sicherheit während des Lagers.
Damit wir Unterstützungsgelder von Jugend+Sport (das Förderprogramm des Bundesamts für Sport BASPO) erhalten, teilen wir Personendaten von Lager- und Kursteilnehmenden, die den Kriterien des BASPO entsprechen, mit dem BASPO. Wir teilen dafür insbesondere Vorname, Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer dem BASPO mit. Ebenfalls können diese Daten mit der Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) geteilt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.