1 Geltungsbereich
Die hier beschriebenen Bedingungen gelten für Angebote und Lager von Jungwacht Blauring St. Clara. Für Angebote anderer Jungwacht Blauring und Jubla-Scharen bestehen eigene Bedingungen.
2 Mitgliedschaft
2.1 Eintritt
Mit der Abgabe des Online- oder Papierformulars und der Bestätigung durch das Leitungsteam wird ein Kind/Jugendlicher Mitglied der Jubla St. Clara.
2.2 Austritt
Ein Austritt ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die Erziehungsberechtigten informieren das Leitungsteam persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Bereits bezahlte Jahresbeiträge werden nicht rückerstattet.
2.3 Ausschluss
Der Vorstand bzw. das Leitungsteam kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen ausschliessen. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Ein bereits entrichteter Jahresbeitrag wird in diesem Fall anteilsmässig zurückerstattet.
3 An/Abmeldung
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung (per Email oder per Post) gilt die Anmeldung als definitiv und der Mitglieder- oder Lagerbeitrag wird fällig. Bei Minderjährigen setzten wir das Einverständnis der Eltern voraus.
Für Abmeldungen von Lagern, die nicht krankheitsbedingt erfolgen, gelten:
bis 1 Woche vor Anmeldeschluss: kostenlos
bis 2 Wochen vor Lagerbeginn: 75 % Rückerstattung
später: 25 % Rückerstattung
4 Frühzeitige Heimreise aus Lagern
Muss ein Lager aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen Gründen wie z.B Verletzung der Lagerregeln frühzeitig verlassen werden, sind die Eltern für den Heimtransport ihres Kindes verantwortlich. Die Eltern stellen sicher, dass für den Fall ihrer eigenen Abwesenheit eine Kontaktperson zur Verfügung steht, welche das Kind in diesem Fall aufnehmen kann.
5 Kosten
5.1 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei Jubla St. Clara kostet CHF 70.– pro Jahr. Für Geschwister beträgt der Beitrag je CHF 50.–.
Der Beitrag wird jeweils nach der Anmeldung oder zu Beginn eines neuen Vereinsjahres in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung bei Austritt im laufenden Jahr ist nicht vorgesehen (siehe Punkt 2.2).
5.2 Lager und Spezialanlässe
Die Teilnahme an Lagern und speziellen Anlässen ist mit separaten Beiträgen verbunden. Die Höhe sowie Fälligkeit dieser Beiträge werden in der jeweiligen Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Die Zahlung hat in der Regel bis spätestens 3 Wochen vor Lagerbeginn zu erfolgen.
5.3 Leistungen inbegriffen
Im Beitrag für Lager sind, sofern nicht anders angegeben, alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Ausflüge und Programm enthalten. Auch die An- und Rückreise ist in der Regel im Preis inbegriffen.
5.4 Subventionen und Rabatte:
Für Geschwister innerhalb desselben Lagers wird ein Rabatt gewährt. Diese werden beim jeweiligen Lager angegeben.
Kinder mit einer gültigen KulturLegi erhalten 70 % Ermässigung auf alle Lagerangebote – dank unserer Partnerschaft mit Caritas Schweiz und Jubla Schweiz. Weitere Infos dazu finden sie unter folgendem Link
6 Unfallversicherung
Die Versicherung der Teilnehmenden ist Sache der Eltern. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Kind unfallversichert ist.
7 Medikamente (vor allem für Lager)
Im Falle einer Krankheit ist das Leitungsteam berechtigt, einem Kind falls nötig rezeptfreie Medikamente zu verabreichen (z. B: Halswehtabletten, Kühlgel, Schmerzmittel). Sofern die Eltern damit nicht einverstanden sind, muss dies bei der Anmeldung vermerkt sein.
8 Diebstahl
Für gestohlenes Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmenden haben aber die Möglichkeit Geld und Wertsachen bei der Lager- oder Gruppenleitung zu deponieren.
9 Durchführung Lager
Unsere Lager werden grundsätzlich erst ab einer Minimalzahl von 12 Teilnehmenden durchgeführt. Bei einer Absage vergüten wir Ihnen den vollen Lagerbeitrag.
10 Fotos & Medien
Im Lager oder an Anlässen aufgenommene Fotos können auf Website, Social Media oder für interne/öffentliche Berichte verwendet werden. Für prominente Verwendungen (z. B. Flyer, Plakate) kontaktieren wir die Eltern vorgängig. Ein Widerruf ist jederzeit möglich (vgl. Foto-Feld im Anmeldeformular).
11 Gönnerschaften
Mit einer Gönnerschaft unterstützen Sie die Jubla St. Clara ideell und finanziell. Gönner:innen sind Freund:innen der Jubla St. Clara, die mit einem jährlichen Beitrag unsere Arbeit unterstützen. Die Gönnerschaft begründet keine Mitgliedschaft im Sinne der Statuten und ist mit keinen Rechten oder Pflichten verbunden. Gönner:innen erhalten auf Wunsch eine Spendenbestätigung (ab CHF 100.–).
Gönner:innen können ihre Unterstützung jederzeit formlos per E-Mail widerrufen. Mit dem Widerruf endet auch das Recht, von Jubla St. Clara als Gönner:in geführt oder kommuniziert zu werden. Bereits bezahlte Beträge gelten als Spende und werden nicht zurückerstattet.
12 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die bei der Lageranmeldung oder der Anmeldung als Mitglied angegeben werden, benötigen wir für die Administration unserer Bestandesliste, der Vereinsverwaltung und der Lager (Informationen an die Eltern, Anmeldebestätigung) sowie als Notfallinformation des Kindes während des Lagers. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Mitglieder des Leitungsteams erhalten die Notfallangaben der Kinder für die Sicherheit während des Lagers.
Damit wir Unterstützungsgelder von Jugend+Sport (das Förderprogramm des Bundesamts für Sport BASPO) erhalten, teilen wir Personendaten von Lager- und Kursteilnehmenden, die den Kriterien des BASPO entsprechen, mit dem BASPO. Wir teilen dafür insbesondere Vorname, Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer dem BASPO mit. Ebenfalls können diese Daten mit der Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) geteilt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13 Schlussbestimmungen
Diese AGB können vom Vorstand bei Bedarf angepasst werden. Änderungen werden auf der Website publiziert und gelten ab Veröffentlichung.